| Sozialdemokratische Steuerpolitik |
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3. Finanzbrief: Sozialdemokratische Steuerpolitik - die Einkommensteuer seit 1998
Die Steuerpolitik der SPD seit 1998, zuerst in der Rot-Grünen Koalition, dann in der Großen Koalition war erfolgreich, sie spricht für sich. 1998 übernahm die Regierung Schröder von der Schwarz-Gelben Koalition einen Einkommensteuertarif, der die Bürgerinnen und Bürger massiv belastete. Niemals wurden den Arbeitnehmern und den Mittelständlern so hohe Steuern abgeknöpft wie unter Bundeskanzler Kohl, Finanzminister Waigel und der FDP. Angesichts der Daten und Fakten wirken heute die vagen Versprechen von Steuersenkungen die CDU/CSU und FDP im Hinblick auf die Bundestagswahlen machen, erst rechtunglaubwürdig. 1998 sofort nach dem Wahlsieg setzte Rot-Grün die größte Steuerreform in der Geschichteder Bundesrepublik aufs Gleis. Von dieser Reform der Einkommensteuer profitierten undprofitieren bis heute Arbeitnehmer und mittelständische Unternehmen, die einkommensteuerpflichtig sind, also Einzelunternehmungen und Personengesellschaften. Weitere Entlastungen gab es in der Großen Koalition und wir wollen in Zukunft vor allem kleine undmittlere Einkommen noch stärker entlasten.
1. Die Entwicklung des Einkommensteuertarifs seit 1998
2. Erläuterung und BewertungFür die Schlussbilanz von Rot-Grün mit Bundeskanzler Schröder kann festgehalten werden, dass Eingangssteuersatz und Spitzensteuersatz um 10,9 bzw. 11 Prozentpunkte niedriger waren als unter der Regierung Kohl, der Grundfreibetrag war um 11.320 Euro höher. Eine Familie mit zwei Kindern und einem Jahres-Bruttoeinkommen von 40.000Euro hatte unter Berücksichtigung der Kindergelderhöhungen im Jahr 2005 über 3.000 Euro mehr Netto als 1998.
Nach dem Wahlsieg im Herbst 1998 begann Rot-Grün mit Bundeskanzler Gerhard Schröder konsequent bis zum Jahr 2005 den gesamten Tarifverlauf der Einkommensteuer abzusenken und den Grundfreibetrag zu erhöhen. Bereits 1999, also kurz nach Übernahme der Regierung, wurden der Grundfreibetrag erhöht und der Einganssteuersatz abgesenkt. Rot-Grün setzte die Reform des Einkommensteuertarifs konsequent bis ins Jahr 2005 fort, auch unter teilweise schwierigen ökonomischen Rahmenbedingungen wie Stagnation oder sogar schrumpfendem Bruttoinlandsprodukt (BIP) ab 2001.
3. Ziele und Ausblick bei der EinkommensteuerWir wollen vor allem die kleinen und mittleren Einkommen bei der Steuer weiter entlasten. Deshalb werden wir den Eingangssteuersatz deutlich senken - von 14 Prozent auf 10 Prozent, mit einem Steuerbonus von 300 Euro für Ledige bzw. 600 Euro für Verheiratete all diejenigen entlasten, die bisher keine Steuererklärung abgegeben haben, oder deren Erstattung bisher geringer ausgefallen ist, den Kinderfreibetrag von derzeit 3.864 Euro um weitere 200 Euro je Kind schon zum 1.1.2010 erhöhen.
4. Einige Begriffe und ErklärungenKalte Progression: Angenommen die Löhne und Gehälter steigen in derselben Höhe wie die Inflation. Dann geht es den Menschen nicht besser, da sie trotz höherer Einkommen nicht mehr kaufen können, denn sie haben real nicht mehr in der Tasche. Der Nominallohn steigt zwar, der Reallohn bleibt aber gleich. Da die Einkommen aber nominal steigen, werden wegen des progressiven Einkommensteuertarifs höhere Steuern fällig, das Realeinkommen sinkt. Durch die kalte Progression haben die Menschen bei steigendem Einkommen somit effektiv weniger in der Tasche. Um diesen negativen Effekt der kalten Progression zu verhindern, müsste der gesamte Verlauf des Einkommensteuertarifs den steigenden Einkommen angepasst werden, also laufend nach rechts verschoben werden.
Der Grenzsteuersatzbezeichnet den Steuersatz, mit dem jeweils der letzte zu versteuernde Euro der Steuerbemessungsgrundlage belastet wird. Wer 7.834 Euro verdient, verdient genau einen Euro über dem Grundfreibetrag. Diesen Euro muss er mit dem Eingangssteuersatz von 14 Prozent versteuern. Wer 52.152 Euro verdient, bezahlt für den 52.152 ten Euro den Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Der Durchschnittssteuersatz dagegen ist das Verhältnis des Steuerbetrags zum zu versteuernden Einkommen. Der Durchschnittsteuersatz liegt immer unter dem Grenzsteuersatz. Beispiel: Ein Alleinstehender mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 52.152 Euro muss 13.989 Euro Steuern bezahlen (ohne Solidaritätszuschlag und ohne Kirchensteuer). Die durchschnittliche Steuerbelastung beträgt damit knapp 27 Prozent, für den letzten verdienten Euro bezahlt er aber schon den Spitzensteuersatz von 42 Prozent.
ist ein Zuschlag auf die Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer. Das Aufkommen steht allein dem Bund zu. Der Solidaritätszuschlag beträgt derzeit 5,5 % der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer.
Wir haben in Deutschland einen progressiven Steuertarif bei der Einkommensteuer. Unter Steuerprogression versteht man das Ansteigen des Durchschnittsteuersatzes in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen. Dies führt zu einer überproportional steigenden steuerlichen Belastung bei steigendem Einkommen.
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