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3. Finanzbrief: Sozialdemokratische Steuerpolitik - die Einkommensteuer seit 1998

Die Steuerpolitik der SPD seit 1998, zuerst in der Rot-Grünen Koalition, dann in der Großen Koalition war erfolgreich, sie spricht für sich. 1998 übernahm die Regierung Schröder von der Schwarz-Gelben Koalition einen Einkommensteuertarif, der die Bürgerinnen und Bürger massiv belastete. Niemals wurden den Arbeitnehmern und den Mittelständlern so hohe Steuern abgeknöpft wie unter Bundeskanzler Kohl, Finanzminister Waigel und der FDP. Angesichts der Daten und Fakten wirken heute die vagen Versprechen von Steuersenkungen die CDU/CSU und FDP im Hinblick auf die Bundestagswahlen machen, erst rechtunglaubwürdig.

1998 sofort nach dem Wahlsieg setzte Rot-Grün die größte Steuerreform in der Geschichteder Bundesrepublik aufs Gleis. Von dieser Reform der Einkommensteuer profitierten undprofitieren bis heute Arbeitnehmer und mittelständische Unternehmen, die einkommensteuerpflichtig sind, also Einzelunternehmungen und Personengesellschaften. Weitere Entlastungen gab es in der Großen Koalition und wir wollen in Zukunft vor allem kleine undmittlere Einkommen noch stärker entlasten.

 

1. Die Entwicklung des Einkommensteuertarifs seit 1998

 

Jahr Grundfreibetrag Eingangsteuersatz Spitzensteuersatz... ...ab
1998

12.365 DM

(6,322 Euro)

25,9 Prozent 53 Prozent 120,042 DM
(61.377 Euro)

1999

13.067 DM
(6.681 Euro)
23,9 Prozent 53 Prozent 120.042 DM
(61.377 Euro)
2000
13.499 DM
(6.902 Euro)
22,9 Prozent 51 Prozent 114.696 DM
(58.643 Euro)
2001

14.093 DM

(7.206 Euro)

19,9 Prozent
48,5 Prozent 107.568 DM
(54.997 Euro)
2002
7.235 Euro 19,9 Prozent 48,5 Prozent 55.008 Euro
2004
7.664 Euro 16,0  Prozent 45,0 Prozent 52.152 Euro
2005
7.664 Euro 15,0 Prozent 42,0 Prozent 52.152 Euro
2007
7.664 Euro 15,0  Prozent

42,0 Prozent

(Reichensteuer 45 %)

52.152 Euro

(250.001 Euro)

2009 7.834 Euro 14,0 Prozent

42,0 Prozent

(Reichensteuer 45 %)

52.552 Euro
(250.401 Euro)
2010 8.004 Euro 14,0 Prozent
(ab.01.01.2010)

42,0 Prozent

(Reichensteuer 45 %)

52.882 Euro
(250.731 Euro)

2. Erläuterung und Bewertung

Für die Schlussbilanz von Rot-Grün mit Bundeskanzler Schröder kann festgehalten werden, dass Eingangssteuersatz und Spitzensteuersatz um 10,9 bzw. 11 Prozentpunkte niedriger waren als unter der Regierung Kohl, der Grundfreibetrag war um  11.320 Euro höher. Eine Familie mit zwei Kindern und einem Jahres-Bruttoeinkommen von 40.000Euro hatte unter Berücksichtigung der Kindergelderhöhungen im Jahr 2005 über 3.000 Euro mehr Netto als 1998.


Im letzten Jahr der Regierung Kohl mussten für die erste zu versteuernde D-Mark, die über dem Grundfreibetrag von  12.365 DM verdient wurde, 25,9 Pfennige Steuern bezahlt werden. Hier langte der Waigel-Fiskus also schon mit mehr als einem Viertel zu. Der Spitzensteuersatz betrug 53 Prozent, über die Hälfte floss von jeder verdienten D-Mark nach dem Ende der Progressionszone ans Finanzamt.

 

Nach dem Wahlsieg im Herbst 1998 begann Rot-Grün mit Bundeskanzler Gerhard Schröder konsequent bis zum Jahr 2005 den gesamten Tarifverlauf der Einkommensteuer abzusenken und den Grundfreibetrag zu erhöhen. Bereits 1999, also kurz nach Übernahme der Regierung, wurden der Grundfreibetrag erhöht und der Einganssteuersatz abgesenkt. Rot-Grün setzte die Reform des Einkommensteuertarifs konsequent bis ins Jahr 2005 fort, auch unter teilweise schwierigen ökonomischen Rahmenbedingungen wie Stagnation oder sogar schrumpfendem Bruttoinlandsprodukt (BIP) ab 2001.


Ab 2005 haben wir in der Großen Koalition dafür gesorgt, dass die kleinen und mittleren Einkommen weiter entlastet werden. Der Eingangssteuersatz ist zum 1.7.09 von 15 auf 14 Prozent gesenkt worden - gegenüber der Regierung Kohl also mittlerweile nahezu halbiert. Zum 1.1.210 wird der Grundfreibetrag von 7.664 Euro auf 8.004 Euro erhöht. Ebenso wird zum 1.1.2010 der Steuerabzug von Vorsorgeaufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung deutlich verbessert. Die Bürgerinnen und Bürger werden dadurch um  rund 9,5  Mrd. Euro entlastet.
Damit sich Spitzenverdiener wieder stärker an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben beteiligen, haben wir die Reichensteuer eingeführt. Für große Einkommen, ab einem Jah- resbruttoeinkommen von 250.000Euro für Ledige und 500.000 Euro für Verheiratete, haben wir den Spitzensteuersatz von 42 Prozent auf 45 Prozent erhöht.

 

3. Ziele und Ausblick bei der Einkommensteuer

Wir wollen vor allem die kleinen und mittleren Einkommen bei der Steuer weiter entlasten. Deshalb werden wir den Eingangssteuersatz deutlich senken - von 14 Prozent auf 10 Prozent, mit einem Steuerbonus von 300 Euro für Ledige bzw. 600 Euro für Verheiratete all diejenigen entlasten, die bisher keine Steuererklärung abgegeben haben, oder deren Erstattung bisher geringer ausgefallen ist, den Kinderfreibetrag von derzeit 3.864 Euro um weitere 200 Euro je Kind schon zum 1.1.2010 erhöhen.


In Zukunft müssen starke Schultern mehr tragen als schwache und einen stärkeren Solidarbeitrag leisten. Deshalb wollen wir einen „Bildungssoli". Der Spitzensteuersatz soll für diesen Zweck von 45 Prozent auf 47 Prozent angehoben werden und zukünftig ab einem zu versteuernden Einkommen von 125.000 Euro (Verheiratete 250.000 Euro) gelten.

 

4. Einige Begriffe und Erklärungen

Kalte Progression:

Angenommen die Löhne und Gehälter steigen in derselben Höhe wie die Inflation. Dann geht es den Menschen nicht besser, da sie trotz höherer Einkommen nicht mehr kaufen können, denn sie haben real nicht mehr in der Tasche. Der Nominallohn steigt zwar, der Reallohn bleibt aber gleich. Da die Einkommen aber nominal steigen, werden wegen des progressiven Einkommensteuertarifs höhere Steuern fällig, das Realeinkommen sinkt. Durch die kalte Progression haben die Menschen bei steigendem Einkommen somit effektiv weniger in der Tasche. Um diesen negativen Effekt der kalten Progression zu verhindern, müsste der gesamte Verlauf des Einkommensteuertarifs den steigenden Einkommen angepasst werden, also laufend nach rechts verschoben werden.


Grenzsteuersatz (marginaler Steuersatz) und Durchschnittsteuersatz:

Der Grenzsteuersatzbezeichnet den Steuersatz, mit dem jeweils der letzte zu versteuernde Euro der Steuerbemessungsgrundlage belastet wird. Wer 7.834 Euro verdient, verdient genau einen Euro über dem Grundfreibetrag. Diesen Euro muss er mit dem Eingangssteuersatz von 14 Prozent versteuern. Wer 52.152 Euro verdient, bezahlt für den 52.152 ten Euro den Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Der Durchschnittssteuersatz dagegen ist das Verhältnis des Steuerbetrags zum zu versteuernden Einkommen. Der Durchschnittsteuersatz liegt immer unter dem Grenzsteuersatz. Beispiel: Ein Alleinstehender mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 52.152 Euro muss 13.989 Euro Steuern bezahlen (ohne Solidaritätszuschlag und ohne Kirchensteuer). Die durchschnittliche Steuerbelastung beträgt damit knapp 27 Prozent, für den letzten verdienten Euro bezahlt er aber schon den Spitzensteuersatz von 42 Prozent.


Solidaritätszuschlag ("Soli"):

ist ein Zuschlag auf die Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer. Das Aufkommen steht allein dem Bund zu. Der Solidaritätszuschlag beträgt derzeit 5,5 % der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer.


Steuerprogression:

Wir haben in Deutschland einen progressiven Steuertarif bei der Einkommensteuer. Unter Steuerprogression versteht man das Ansteigen des Durchschnittsteuersatzes in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen. Dies führt zu einer überproportional steigenden steuerlichen Belastung bei steigendem Einkommen.


Mit freundlichen Grüßen
Adelheid Rupp
Vorsitzende
Florian Ritter
Stellv. Vorsitzender
Susann Biedefeld
Volkmar Halbleib
Dr. Simone Strohmayr